Wir sind Rechtsanwälte, die auf Compliance-Lösungen und die Beratung bei Errichtung und Betrieb von Hinweisgeberschutzsystemen spezialisiert sind.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist da!
Alle Arbeitgeber ab einer gewissen Größe – u.a. Unternehmen aller Art und die öffentliche Hand – sind gesetzlich verpflichtet, Systeme zum Schutz von Hinweisgebern einzurichten. Wir können Sie als Ihre Rechtsanwälte bei der Einrichtung der Systeme unterstützen und mit Aufgaben der internen Meldestelle von Ihnen betraut werden.
Wir beraten Sie außerdem bei
Wir unterstützen weiterhin Manager bei der Vermeidung von Risiken für das Unternehmen und bei der Vermeidung eigener Haftungsrisiken.
Wir sind eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, die über langjährige Erfahrungen im Handels- und Gesellschaftsrechtsrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht verfügen. Wir Partner der ESB-Compliance sind nach wie vor als Rechtsanwälte im Wirtschafts-, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht tätig und beziehen gerade hieraus die notwendige Expertise für die angebotenen Compliance-Lösungen.
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Dr. Matthias Etzel ist langjährig spezialisiert im Handels- und Gesellschaftsrecht. Sein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Hinweisgeberschutzgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie den sich daraus ergebenden Aspekten für die Corporate Governance und Compliance von Unternehmen und Organisationen.
Studium an den Universitäten Frankfurt und Lausanne, 1994 Eintritt in das Büro Nürnberg von Beiten Burkhardt, ab 2001 Equity Partner Beiten Burkhardt, 2006 Fachanwaltszulassung, 2016 Wechsel in das Büro München von Beiten Burkhardt, 2021 in eigener Kanzlei, 2022 Gründung der Dr. Etzel Seifert Bär Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.
Fachanwalt für Strafrecht, Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV)
Rechtsanwalt Seifert ist Spezialist für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Partner der Kanzlei Seifert Bär Rechtsanwälte PartmbB in Nürnberg.
Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in sämtlichen Compliance-relevanten strafrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Gebieten.
Als aktuelle Beispiele können u.a. „Dieselgate“ und ein umfangreiches Kartellverfahren genannt werden.
Fachanwalt für Strafrecht, Wirtschaftsmediator (MuCDR)
Rechtsanwalt Bär ist als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig. Er verteidigt und berät u.a. Geschäftsführer von Unternehmen aus dem Gesundheitswesen, dem Baugewerbe, Gaststätten-, und Lebensmittelgewerbe.
Die Verteidigung und Präventionsberatung gegen Vorwürfe der Korruption, Untreue, Lohnsteuer- sowie Sozialabgabenhinterziehung sind sein Tagesgeschäft.